Neuregelung im Zollverkehr EORIAb 1.September 2009 ist die EORI-Nummer zu verwenden. Die Registrierungsnummer für Wirtschaftsbeteiligte ist ab 1.September 2009 zu verwenden. Darunter ist eine Nummer zur eindeutigen Identifizierung von Wirtschaftsbeteiligten und anderen Personen zu verstehen, die in der Gemeinschaft ansässig oder zumindest steuerlich veranlagt sind.
Der Wirtschaftsbeteiligte muss im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit zollrelevante Tätigkeiten durchführen, um eine Registrierung beantragen zu können. Folgendes ist unter zollrelevanten Tätigkeiten zu verstehen.
Die Registrierung erfolgt durch die zuständige Behörde in dem Mitgliedstaat , in dem der Wirtschaftsbeteiligte ansässig ist. In Österreich ist dies die Zollbehörde.
Der Antrag auf Registrierung hat über das Internet zu erfolgen. Eine Übergangsfrist bis 31.Dezember 2009 ist zwar vorgesehen, wir raten aber trotzdem rechtzeitig die Registrierung zu beantragen. |
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