Neuregelung im Zollverkehr EORI

Ab 1.September 2009 ist die EORI-Nummer zu verwenden.

Die Registrierungsnummer für Wirtschaftsbeteiligte ist

ab 1.September 2009 zu verwenden. Darunter ist eine Nummer

zur eindeutigen Identifizierung von Wirtschaftsbeteiligten und anderen

Personen zu verstehen, die in der Gemeinschaft ansässig oder

zumindest steuerlich veranlagt sind.

 

Der Wirtschaftsbeteiligte muss im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit

zollrelevante Tätigkeiten durchführen, um eine Registrierung

beantragen zu können. Folgendes ist unter zollrelevanten

Tätigkeiten zu verstehen.

  • Zollanmeldungen abgeben
  • summarische Anmeldungen abgeben
  • Verwahrungslager betreiben

Die Registrierung erfolgt durch die zuständige Behörde in dem

Mitgliedstaat , in dem der Wirtschaftsbeteiligte ansässig ist.

In Österreich ist dies die Zollbehörde.

 

Der Antrag auf Registrierung hat über das Internet zu erfolgen.

Eine Übergangsfrist bis 31.Dezember 2009 ist zwar

vorgesehen, wir raten aber trotzdem rechtzeitig die Registrierung

zu beantragen.